Sowohl die Beratungsdienstleistungen als auch das Führen des Aktuariats werden mit Ihnen in einem Vertrag geregelt. Gerne stellen wir Ihnen einen Vertragsentwurf zu.
Wir verrechnen unsere Dienstleistungen auf der Basis von Stundensätzen gemäss detaillierter Stundenaufschreibung (gegebenenfalls mit Kostendach).