Geschäftsführung für Vorsorgeeinrichtungen

Die Geschäftsführung umfasst:

  1. Operative Führung der Vorsorgeeinrichtung
  2. Organisation der Sitzungen der Organe (Entscheidungsvorbereitung, Beratung in Versicherungs- und Anlagefragen, Protokollführung)
  3. Erstellen der Jahresplanung und des Budgets
  4. Erstellen des Jahresberichtes der Vorsorgeeinrichtung
  5. Verkehr mit der Aufsichtsbehörde, den Ämtern und dem Sicherheitsfonds
  6. Kontakt zu Kontrollstelle und Pensionskassenexperte
  7. Kommunikation (evtl. Aufbau und Pflege einer Website)
  8. Behandlung von komplexen Spezialfällen
  9. Führen des Sekretariats des Stiftungsrates und seiner Ausschüsse
  10. Die Archivierung